Eine Versammlung ist ein Stück ursprünglicher, ungebändigter, unmittelbarer Demokratie, welche geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren (vgl. BVerfG im Brokdorf-Beschluss). Was für die einen ursprünglich, ungebändigt und eine Abwechslung von geschäftiger Routine ist, wird von den anderen – den Strafverfolgungsbehörden – schnell als Landfriedensbruch eingeschätzt. So geschehen am 03.06.23 in Leipzig bei der Tag-X-Versammlung. Ca. 1.300 Ermittlungsverfahren sprechen hier eine deutliche Sprache – eine Einstellungsquote von 70 % aber auch!
Rechtsanwalt Daniel Werner aus Leipzig gibt einen Überblick über den Straftatbestand des Landfriedensbruchs, rechtliche Voraussetzungen und Möglichkeiten der Verteidigung.
Veranstaltungsart:
Vortrag
Veranstaltende Gruppe:
alea
Datum:
29.10.2026
Uhrzeit:
19:00 Uhr bis
21:00 Uhr
Ort: Meuterei, Zollschuppenstraße 1